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   BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79   

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BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79 (https://dejure.org/1981,20510)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1981 - 2 AZR 450/79 (https://dejure.org/1981,20510)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1981 - 2 AZR 450/79 (https://dejure.org/1981,20510)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Es geht um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalles Überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263, 267 f. = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401, 407 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 26. August 1 9 7 6 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).

    beitnehmer überhaupt nicht ernsthaft beabsichtigt hat, gegen die Interessen des Arbeitgebers zu handeln (BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Es geht um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalles Überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263, 267 f. = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401, 407 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 26. August 1 9 7 6 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Das steht zwischen den Parteien außer Streit, weil gegen das zweitinstanzliche Urteil nur die Beklagte Revision eingelegt hat (vgl. BAG 29, 57 - AP Nr. 9 zu § 313 ZPO).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Es geht um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalles Überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263, 267 f. = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401, 407 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 26. August 1 9 7 6 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Diehierzu angestellten Erwägungen des Landesarbeitsgerichts lassen keinen Rechtsfehler erkennen, zumal sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; die fristlose Kündigung muß die wirklich letzte unumgängliche Maßnahme des Kündigenden sei (BAG Urteil vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP Nr. 51 zu § 626 BGB; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 189)- Das Landesarbeitsgericht hat bei seiner Würdigung weder die Schwere der vom Kläger begangenen Pflichtverletzung verkannt, noch der Beklagten zuviel zugemutet.
  • BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63

    Trunkenheit am Steuer - Fristlose Entlassung - Arbeiter im Postomnibusverkehr -

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Diehierzu angestellten Erwägungen des Landesarbeitsgerichts lassen keinen Rechtsfehler erkennen, zumal sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; die fristlose Kündigung muß die wirklich letzte unumgängliche Maßnahme des Kündigenden sei (BAG Urteil vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP Nr. 51 zu § 626 BGB; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 189)- Das Landesarbeitsgericht hat bei seiner Würdigung weder die Schwere der vom Kläger begangenen Pflichtverletzung verkannt, noch der Beklagten zuviel zugemutet.
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
    Es geht um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalles Überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263, 267 f. = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401, 407 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 26. August 1 9 7 6 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
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